Das Social-Media-Verbot, das dem ORF auferlegt wurde, schränkt die demokratische Funktion des öffentlich-rechtlichen Mediums ein. Weil das nicht im Interesse der Gebührenzahler sein kann, darf sich der VfGH jetzt mit einem Individualantrag beschäftigen. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat einen demokratischen Grundauftrag zu erfüllen. Nicht umsonst werden Medien als die 4. Gewalt im Staat bezeichnet. Da wir [...]
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